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AGB der Altinger Drucktechnik GmbH & Co. KG

Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers/Bestellers haben keine Gültigkeit. Andere Bedingungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Vertragsschluss/Bestellung
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware an den Besteller annehmen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise innerhalb des Festlandes der BRD einschließlich Verpackung „ab Werk“. Angebote und Preislisten sind freibleibend und verstehen sich in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug sind alle Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Ausstehende Lieferungen erfolgen erst
nach vollständigem Ausgleich der offenen   Forderungen. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche wie Verzugszinsen, etc. bleibt vorbehalten. Dem Käufer/Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem Vertragsverhältnis zu. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt meist kurzfristig. Genannte Lieferzeiten gelten als annähernd und sind unverbindlich. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Ist die Nichteinhaltung von Lieferterminen oder die sonstige Verzögerung von Lieferungen auf höhere
Gewalt und/oder andere von uns nicht zu vertretenden Störungen, z. B. Krieg, terroristische Anschläge, Unwetter, Katastrophen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen
angemessen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer/Besteller ohne unser Verschulden seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Leistung der vereinbarten Anzahlung(en) bzw. Vorkasse, nicht oder nur verzögert nachkommt. Eine Über- und
Unterlieferung von zehn Prozent der Bestellmenge behalten wir uns vor.

Versand
Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand „ab Werk“. Wenn der Käufer/Besteller kein Verbraucher ist, der Waren durch uns an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person oder Anstalt (§ 447 Abs. 1BGB) auf den Käufer/Besteller über. Eventuelle Ersatzansprüche an den Transporteur treten wir an den Käufer/Besteller ab. Die Kaufpreisforderung bleibt im Falle eines Transportschadens unberührt.

Montage / Montagebedingungen
Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch. Montagen können durch uns oder Subunternehmer durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet. Wir kalkulieren die Kosten für den Montageaufwand in unserem Angebot auf der Grundlage der Angaben des Käufers/Bestellers oder unserer Dokumentation, sollten wir das Objekt im Voraus besichtigt und ausgemessen haben. Sollte der Käufer/Besteller in dem Dokument „Checkliste für die Montage in Ihrem Haus“ unzutreffende Angaben gemacht haben bzw. Leistungserschwernisse verschwiegen haben, behalten wir uns vor, die sich hieraus ergebenden Mehrkosten zusätzlich zum angebotenen Preis dem Käufer/Besteller in Rechnung zu stellen. Der Käufer/ Besteller gewährleistet, dass die Montage ohne weitere Vorarbeiten in seinen Räumlichkeiten beginnen kann, insbesondere keine Demontage an vorhandenem Mobiliar oder Umbauarbeiten erforderlich sind oder sonstige Montagehindernisse entgegenstehen. Eventuell notwendige Elektroinstallationen sind von dem Montageauftrag nicht erfasst und müssen von einer Fachfirma auf Kosten des Käufers/Bestellers durchgeführt werden. Sollten die Angaben des Käufers/Bestellers unzutreffend sein und sich hieraus Verzögerungen und zusätzliche Kosten ergeben, etwa aufgrund fehlerhafter Pläne, nicht montagefertiger Räume, etc., sind wir berechtigt, die sich hieraus ergebenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Garantie/Gewährleistung
Unsere Garantie beschränkt sich auf die Herstellergarantie der Materialien. Sollte es während der Garantiezeit doch einmal zu einem Mangel an einem unserer Produkte kommen (Garantiefall), werden wir nach unserer Wahl das Produkt reparieren oder ersetzen, soweit der Mangel nicht auf üblichem Verschleiß, einem Unfall oder  unsachgemäßem Gebrauch beruht. Weitere Ansprüche wegen Mängeln sind von dieser Garantie nicht umfasst. Wir bitten Sie, unsere Produkte nicht unfrei zurückzusenden. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Wenn der Kauf für den Käufer/Besteller ein Handelsgeschäft ist, hat der Käufer den gesetzlichen Vorschriften entsprechend (§ 377 HGB), die Ware unmittelbar nach Erhalt auf deren Unversehrtheit hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von acht Tagen nach Warenempfang mitzuteilen. Später auftretende beziehungsweise versteckte Mängel sind uns unmittelbar nach deren Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt daraufhin aufgrund eines Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsfalles eine Mängelbeseitigung durch uns, erfolgt diese auf unsere Kosten, sofern der Mangel durch unser
Verschulden erzeugt wurde.

Haftung
Sämtliche Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Käufers/Bestellers (nachfolgend als „Schadensersatzansprüche“ bezeichnet) gegenüber uns aus welchen rechtlichen Gründen auch immer, einschließlich Verletzung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag, wegen Verschulden beim Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche, sind ausgeschlossen. Dieser  Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, einem unserer Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist. Falls ein schuldhaft von uns, einem unserer Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachter Schaden aufgrund der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die Grundlage für den  Schadensersatzanspruch ist, sowie im Hinblick auf die insbesondere nach dem deutschen Produkthaltungsgesetz gesetzlich zwingende Haltung und im Falle einer Verletzung der Garantiezusagen durch uns, falls wir oder einer unserer Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, in diesem letzten Fall ist unsere Haftung jedoch auf die Höhe der Schäden begrenzt, die üblicherweise vorhersehbar sind. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der  Käufer/Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaltung unserer Arbeitnehmer oder sonstigen  Erfüllungsgehilfen. Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers und schließen keine ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Ansprüche aus. Für entstehende Schäden, Fertigungs- oder Druckfehler an Fremd- oder Kundenware übernehmen wir keine Gewährleistung.

Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises bleibt die Kaufsache unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware). Der Käufer/Besteller hat die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis ist der Käufer/Besteller nicht berechtigt, Vorbehaltsware ins Ausland zu verbringen. Wenn der Käufer/Besteller kein Verbraucher ist und in Deutschland ansässig ist, bleibt die Kaufsache Vorbehaltsware bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus einem beliebigen Rechtsgrund gegen den Käufer/Besteller jetzt oder künftig zustehen. Nur ein Käufer/Besteller, der nicht Verbraucher ist und in Deutschland ansässig ist, ist berechtigt, Vorbehalts-ware im ordentlichen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dieses Recht besteht aber in jedem Fall nur solange der Käufer/Besteller nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Käufer/Besteller einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt sicherungshalber in Höhe unserer Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Käufer/Besteller uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat oder wo diese sonst verblieben ist und welche Ansprüche dem Käufer/Besteller aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Schadensersatz wegen Beschädigung) für die Vorbehaltsware zustehen, sowie uns öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Ansprüche auszustellen. Wir ermächtigen den Käufer/Besteller, der nicht Verbraucher ist und in Deutschland ansässig ist, widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Falls der Käufer/Besteller den Anspruch geltend macht, ist er verpflichtet, das Erlangte von allen Geldern oder Vermögenswerten des Käufers/Bestellers oder Dritten getrennt zu halten. Dies hat keinerlei Einfluss auf unser Recht, den Anspruch selbst geltend zu machen. Wir werden jedoch keinerlei Ansprüche geltend machen, solange der Käufer/Besteller seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachkommt. Nach dem Rücktritt vom Vertrag steht uns die uneingeschränkte Befugnis zu, die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren bzw. darüber zu verfügen, und der Käufer/Besteller ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zu dem Zeitpunkt, wo das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer/Besteller übergeht, hat der Käufer/Besteller die Vorbehaltswaren als unser Treuhänder zu halten und dafür zu sorgen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Beschlagnahmen, Pfändungen, Besitznahmen oder sonstigen Eingriffen, ist der Käufer/ Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer/Besteller. Ist die vorgenannte Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Landes, in dessen Bereich die Ware sich befindet, ganz oder teilweise unwirksam, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist für die Entstehung solcher Rechte und/oder des Eigentumsvorbehalts die  Mitwirkung des Käufers/Bestellers notwendig, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte bzw. des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind.

Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des internationalen Privatrechts. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, schließt diese Rechtswahl die Geltung der Bestimmungen im Land des Verbrauchers nicht aus, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf. Gerichtsstand ist für Streitwerte bis einschließlich 5.000,00 Euro das Gericht in Maulbronn und für höhere Streitwerte das Gericht in Karlsruhe, wenn der Käufer/Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Käufers/Bestellers zuständigen Gericht geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand
bleibt davon unberührt.


Hinweis:
Farbabweichungen sind vorbehalten und berechtigen nicht zu Reklamationen. Die Haftung für Druckfehler, Fertigungs- und Sachmängel sowie Beschädigungen an Kundenware ist ausgeschlossen.

Altinger Drucktechnik GmbH & Co. KG - AG
Mannheim HRA 707236 - Ust. Id-Nr. DE 309498035
Persönlich haftende Gesellschafterin: Altinger
Verwaltungs GmbH - AG Mannheim HRB 726305
Geschäftsführer: Holger Altinger, Jörg Altinger